Mehr als 320.000 Euro für Kommunen
Greenovative stärkt regionale Wertschöpfung durch Beteiligung nach § 6 EEG
Greenovative hat im Kalenderjahr 2025 mehr als 320.000 Euro freiwillige finanzielle Beteiligung an Städte und Gemeinden im Umfeld seiner Solarparks in ganz Deutschland ausgezahlt. Grundlage ist die finanzielle Beteiligung der Kommunen nach § 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), die Städte und Gemeinden direkt an den Erträgen von Freiflächenanlagen in ihrem Gemeindegebiet beteiligt. Damit unterstreicht das Unternehmen seinen Anspruch, die Energiewende nicht nur in technischer Hinsicht zu gestalten, sondern auch wirtschaftlich partnerschaftlich zu agieren.
Direkter Mehrwert für Gemeinden vor Ort
Durch die kommunale Beteiligung nach § 6 EEG können Gemeinden pro eingespeister Kilowattstunde Solarstrom eine gesetzlich definierte Zahlung erhalten. Greenovative nutzt dieses freiwillige Instrument seit Jahren und sorgt so für eine direkte finanzielle Teilhabe der Standortkommunen. „Die Energiewende findet vor Ort statt. Deshalb ist es nur folgerichtig, dass auch die Kommunen unmittelbar von einem Solarpark in ihrer Nachbarschaft profitieren“, erklärt Markus Buortesch, Geschäftsführer von Greenovative.
Dabei erhalten Solarparkgemeinden von Greenovative bei einer Anlage mit 10 Megawatt Peak (MWp) Leistung – umgerechnet rund 10.000.000 Kilowattstunden Strom – beispielsweise jährlich etwa 20.000 Euro allein aus der kommunalen Abgabe. Dazu kommt die Gewerbesteuer, die die Standortgemeinde für jede Photovoltaikfreiflächenanlage erhält. Die ausgezahlten Mittel eröffnen den Gemeinden konkrete Handlungsspielräume. Sie können beispielsweise in Infrastrukturmaßnahmen, Bildungs- und Sozialprojekte oder andere gemeinwohlorientierte Vorhaben investiert werden. Damit wird die Energiewende für Bürgerinnen und Bürger mit einem regionalen Mehrwert verknüpft und unmittelbar erfahrbar.
Faire Teilhabe statt Pflichtprogramm
Mit dem Bundesland Bayern entschied sich in diesem Jahr ein weiteres Bundesland für die verpflichtende Kommunalbeteiligung, doch die Abgabe ist längst nicht in allen Ländern Vorschrift. Greenovative leistet die Beteiligung daher unabhängig von landesrechtlichen Vorgaben. „Für uns ist die faire Teilhabe der Kommunen kein regulatorisches Pflichtprogramm, sondern integraler Bestandteil verantwortungsvoller Projektentwicklung“, betont Johannes Bimüller, Leiter des Asset Management bei Greenovative. „Wir wollen ein verlässlicher, transparenter und langfristiger Partner für unsere Solarpark-Kommunen sein.“
Mit dem weiteren Ausbau seines Solarpark-Portfolios will Greenovative auch künftig zur regionalen Wertschöpfung beitragen. Die bundesweite finanzielle Beteiligung der Kommunen bleibt dabei ein zentraler Baustein – als Ausdruck eines ganzheitlichen Verständnisses von nachhaltiger Energieversorgung. Greenovative handelt nach der Vision einen Beitrag zur Erreichung der Klimaneutralität zu leisten, zur Netzstabilität und Netzflexibilität sowie zur allgemeinen Strom-Versorgungssicherheit beizutragen.