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Agri-PV Solarpark

Hofnahe Agri-PV: Effiziente Solarparks im Kleinformat

Hofnahe Agri-PV: Effiziente Solarparks im Kleinformat

Dass sich Landwirtschaft und Freiflächen-Photovoltaik nicht gegenseitig ausschließen müssen, zeigt die sogenannte Agri-Photovoltaik. Befindet sich die Photovoltaikanlage dabei in räumlich-funktionaler Nähe zum landwirtschaftlichen Betrieb und erstreckt sich über eine Fläche von höchstens 2,5 Hektar, ist die Rede von „hofnaher“ oder „privilegierter“ Agri-Photovoltaik. Das Konzept bietet nicht nur Vorteile bezüglich der Flächeneffizienz, sondern auch für die baurechtliche Genehmigung, hinsichtlich Erbschaftssteuerfragen, landwirtschaftlicher Fördermöglichkeiten und leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz im landwirtschaftlichen Raum.

 

Was versteht man unter hofnaher Agri-Photovoltaik?

Agri-PV im Allgemeinen bezeichnet die Kombination von Freiflächen-Solaranlagen mit landwirtschaftlicher Nutzung der Fläche. Dabei sind sowohl Pflanzenanbau als auch Tierhaltung möglich. Voraussetzung für die Klassifizierung als privilegierte hofnahe Agri-PV-Anlagen ist, dass es sich um einen land-, forstwirtschaftlichen oder gartenbaulichen Betrieb handelt und die geplante Anlage in der Nähe der Hofstätte liegt. Grundstücke bis zu 2,5 Hektar werden bei der Errichtung von Photovoltaik-Anlagen baurechtlich privilegiert behandelt, wenn die Agri-PV-Anlage in räumlich-funktionalen Zusammenhang zur Hofstelle eines landwirtschaftlichen Betriebs steht. Während der Anlagenlaufzeit muss die landwirtschaftliche Nutzung bestehen bleiben und ein zertifiziertes landwirtschaftliches Nutzungskonzept erstellt und genehmigt werden. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, spricht man von hofnaher Agri-Photovoltaik.

Grundlage für die Privilegierung ist das Baugesetzbuch (§ 35 Abs. 1 S. 1 Nr. 9 BauGB1)):
1) Quelle: § 35 BauGB – Einzelnorm

Durch die Privilegierung muss kein Bebauungsplan durch die Gemeinde in Kraft treten, sondern die Anträge können direkt von den jeweils verantwortlichen Behörden/Ämtern bewilligt werden. So können Zeit und Kosten eingespart werden2). Der durch hofnahe Agri-Photovoltaik-Anlagen erzeugte Grünstrom wird in der Regel ins öffentliche Netz eingespeist.

2) Quelle: Agri-Photovoltaikanlagen – Experte erklärt neues Baurecht | top agrar

Grundlage für die landwirtschaftliche Nutzung sind DIN SPEC-Normen.

 

Was sind die Unterschiede zu regulärer Freiflächen-Photovoltaik?

Da die Fläche bei Agri-PV größtenteils weiterhin der landwirtschaftlichen Nutzung dient, bleibt bei Ackerflächen der Ackerstatus erhalten und Grünland bleibt weiterhin als Weide- oder Mähfläche nutzbar. Für den landwirtschaftlich genutzten Anteil können weiterhin landwirtschaftliche Fördermittel bezogen werden3). Durch den Verbleib im landwirtschaftlichen Betriebsvermögen bleibt auch die erbschaftssteuerliche Privilegierung erhalten.

Klassische Freiflächen-Photovoltaikanlagen erfordern den Beschluss eines Bebauungsplans durch die Gemeinden, was bis zu 12 bis 24 Monaten dauern kann. Bei privilegierter hofnaher Agri-PV ist kein Bebauungsplan notwendig, daher können die benötigten Baugenehmigungen bereits in wenigen Monaten direkt eingeholt und die Anlagen schneller als große Freiflächenanlagen in Betrieb genommen werden. Für Grünland kommt beispielsweise die sogenannte Cow-PV in Frage, für Ackerflächen eignen sich spezielle Tracker-Systeme. Dabei wird der Reihenabstand der Module oder die Höhe der Aufständerung jeweils entsprechend angepasst.

Auch hinsichtlich der Flächengröße gibt es Unterschiede: Für viele klassische Freiflächenanlagen gibt es eine gewisse Mindestgröße, damit die Anlagen wirtschaftlich tragfähig errichtet und langfristig betrieben werden können. Durch hofnahe Agri-PV können hingegen auch kleinere Grundstücke sinnvoll für die Grünstromproduktion verpachtet werden. Darüber hinaus verbleibt die Fläche im landwirtschaftlichen Betriebsvermögen und behält so die erbschaftssteuerlichen Begünstigungen.

3) Quelle: BMLEH – Klimaschutz – Agri-Photovoltaik

 

Die wichtigsten Vorteile von hofnaher Agri-Photovoltaik auf einen Blick

  • Effiziente Doppelnutzung der Fläche: Landwirtschaft und Stromproduktion vereint
  • Schnellerer Genehmigungsprozess durch bauliche Privilegierung der hofnahen Flächen
  • Resilienzsteigerung des Betriebs: PV-Module können als Schutz für Pflanzen oder Unterstand für Tiere dienen
  • Langfristige Vergütung durch sichere Pachtzahlungen und Einnahmen aus Produktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse
  • Verbleib der Fläche im landwirtschaftlichen Betriebsvermögen: erbschaftssteuerliche Privilegierung sowie Möglichkeit für landwirtschaftliche Förderprogramme bleiben erhalten
  • Beitrag zu Ausbau der erneuerbaren Energien, Klimaschutz und dezentraler Energieversorgung
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